Es gibt gar keinen – beide haben nicht alle Tassen im Schrank!
- Einem Raser wurde bis zum November 2005 6 Mal der Führerausweis entzogen.
- Dann fährt er in Wohlen (AG) ungebremst ein 14-jähriges Mädchen über den Haufen. Es ist auf der Stelle tot.
- Das Bezirksgericht Bremgarten verurteilt ihn im September 2007 zu einer Freiheitsstrafe: 9 Monate, unbedingt.
- Das Strassenverkehrsamt entzieht ihm den Führerausweis vorsorglich und auf unbestimmte Zeit.
- Der verurteilte Raser legt gegen den Ausweisentzug beim Verwaltungsgericht Rekurs ein.
- Das Verwaltungsgericht hebt den Ausweisentzug wieder auf.
- Begründung? Nach dem tödlichen Unfall sei der Raser 22 Monaten im Besitz des Führerausweis gewesen. Und habe in dieser Zeit keine Verkehrsregelverletzungen begangen. Deshalb sei der Auweisentzug ein unverhältnismässiger Eingriff.
Justizia hat bekanntlich die Augen verbunden, um unabhängig entscheiden zu können. Könnte bitte (und ganz dringend!) jemand diesem Richter/dieser Richterin die Augenbinde lockern? Anscheinend ist die Blutzufuhr zum Gehirn vollständig unterbrochen.
Unglaublich! Meine 3 Fragen bleiben aktuell …
Quelle: NZZ Online