VW-Auspuff

Mich erstaunt’s ja immer wieder, dass es nach wie vor Typen gibt, die glauben, dass sich im Internet mit Nichtstun viel Geld verdienen lässt.

Früher haben die mich geärgert – für mich war ihre Idee gleich zu setzen mit Hohn: „Was? Du verdienst Dein Geld mit richtiger Arbeit? Ts, ts, ts.“ Heute lach‘ ich über sie genau so wie über jene, die sich von der „garantierten Rendite von mindestens 18%“ überzeugen lassen, vorab CHF 8 200.- in die 3-tägige Ausbildung zum „dipl. Anlagespezialisten“ investieren und sich nachher – laut „Betrug“ rufend – in der Kassensturz-Redaktion am Boden wälzen.

Aber zurück zur Geldmaschine Internet … Ãœber 7 Ecken habe ich hier gelesen, wie einer (allen Ernstes) fragt, ob es schlauer sei, vw-auspuff.de oder vwauspuff.de zu registrieren, um die Seite zu parken und so – ohne einen Finger zu krümmen – Geld zu verdienen, weil Besucher über Google & Co. auf seine Seite kommen und auf irgendwelche Werbelinks klicken. Er scheint ein alter Hase zu sein – betriebt bereits das grosse Hunde Forum. (Jetzt aber nicht enttäuscht sein, wenn Du dort nichts darüber lesen kannst, wie Dein Hund mit seinen empfindlichen Ohren am besten das Silvester-Feuerwerk übersteht.) ;-)

Führerausweisentzug – lebenslänglich!

Dass der notorische Raser, der vor knapp 2 Jahren ein 14-jähriges Mädchen zu Tode gefahren hat, zu einer unbedingten Freiheitstrafe von neun Monaten verurteilt wurde (NZZ), ist ein endlich, endlich ein erster Schritt in die richtige Richtung (aber nur ein erster)!

Dass der Verband der Verkehrspsychologen findet, dass die Gerichtsgutachten für den Raser zu positiv ausgefallen sind und deshalb eine verbandsinterne Untersuchen starten will (Tages-Anzeiger), finde ich ebenfalls eine gute Sache.

Dass die Vorsitzende des Verkehrspsychologen-Verbandes zum Schluss kommt, dass die Justiz versagt habe und dem Raser schon vor diesem Fall ein 5-jähriges Fahrverbot hätte auferlegen müssen (Tages-Anzeiger), finde ich gut.

Nur geht mir das zu wenig weit. Denn:

  1. Wem schon mehrfach der Führerausweis wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen wurde (im konkreten Fall zwischen 1989 und 1999 bereits 6 (!) Mal, dem müsste der Führerausweis lebenslänglich entzogen werden.
  2. Genauso all jenen, die durch Rasen, Fahren mit Alkohol oder welches hirnlose Verhalten auch immer durch ihre Fahrweise Menschen das Leben rauben (und den Angehörigen das noch verbleibende Leben zur Hölle machen).
  3. Ein Auto ist in der Schweiz (und in vielen anderen Ländern) nicht existenziell notwendig. Wir haben beim öffentlichen Verkehr ein exzellent ausgebautes Netz.
  4. Wer aufgrund seines Wohnortes oder seines Berufs nicht ohne Auto auskommt … Tja, der müsste dann halt umziehen und/oder den Beruf wechseln.

Ist eigentlich das „Recht auf Autofahren“ eines der höchsten Rechte, nach denen wir uns richten wollen? Oder ist es gar klammheimlich in die Bundesverfassung aufgenommen worden?

Verdammt nochmal …!

21. Jahrhundert: Tote auf Bahnübergängen

Wir leben im 21. Jahrhundert. Wir können vieles (aber zum Glück nicht alles). Dass wir aber etwas nicht tun, obwohl es technisch und finanziell problemlos zu realisieren wäre, ist unverständlich!

Ein 10-jähriges Mädchen ist am Samstagnachmittag auf einem unbewachten Bahnübergang in Frauenfeld von einem Zug erfasst und getötet worden. Im Kanton Neuenburg kamen zwei Betagte ums Leben, als ihr Auto ebenfalls auf einem Bahnübergang von einem Zug erfasst wurde.

… lese ich soeben auf bei NZZ Online.

Wir verschönern das Ortsbild, indem wir Strassenkreisel mit einem Kunstwerk für einen 5-stelligen Frankenbetrag zu verschönern. Und wir scheuen die Kosten, einen unbewachten Bahnübergang zu sichern.

Verdammt nochmal – sind wir denn nicht mehr in der Lage, Wichtiges von Unwichtigem zu trennen?

Unverbesserliche Raser

Der Tages-Anzeiger Online berichtet heute:

Unverbesserliche Raser erwischt
Zwei Raser haben sich in der Nacht auf der Autobahn A2 bei Luzern ein Rennen geliefert. Die beiden waren in einem Baustellenbereich mit über 200 Stundenkilometern unterwegs.
Beide mussten ihren Führerschein auf der Stelle abgeben, ihre Fahrzeuge wurden beschlagnahmt
[…]
Beide Männer sind wegen ähnlichen Delikten schon vorbestraft.

Drei Fragen in diesem Zusammenhang:

  1. Bietet das Schweizerische Recht eigentlich nicht die Möglichkeit, eine Fahrerlaubsnis auf Lebenszeit zu entziehen?
  2. Wenn doch: warum haben Richter nicht den Mut, von dieser Sanktion rigoros Gebrauch zu machen?
  3. Habe nur ich das Gefühl, dass das „Recht aufs Autofahren“ mittlerweile eines der meistgeschützten Grundrechte bei uns ist?

Vermutlich gilt aber auch hier: „Du, weisst Du. Du musst Verständnis für ihn haben. Er hatte eine ganz, ganz tragische Kindheit, Du.“

*kopfschüttel*