Die bilateralen Verträge zwischen der Schweiz und der EU haben einiges an Bewegung in den Arbeitsmarkt gebracht. Und Verwirrung.
Umfassende Informationen über Einreisevorschriften, Aufenthalt und wirtschaftliche Tätigkeit von unselbstständig Erwerbstätigen, selbstständig erwerbstätigen Dienstleistungsanbietern und nicht Erwerbstätigen aus EU-/EFTA-Staaten in die Schweiz gibt’s hier:
- Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits über die Freizügigkeit
- Der freie Personenverkehr (Zusammenfassung der wichtigsten Punkte in allgemein verständlicher Form)