Es gibt gar keinen – beide haben nicht alle Tassen im Schrank!
- Einem Raser wurde bis zum November 2005 6 Mal der Führerausweis entzogen.
- Dann fährt er in Wohlen (AG) ungebremst ein 14-jähriges Mädchen über den Haufen. Es ist auf der Stelle tot.
- Das Bezirksgericht Bremgarten verurteilt ihn im September 2007 zu einer Freiheitsstrafe: 9 Monate, unbedingt.
- Das Strassenverkehrsamt entzieht ihm den Führerausweis vorsorglich und auf unbestimmte Zeit.
- Der verurteilte Raser legt gegen den Ausweisentzug beim Verwaltungsgericht Rekurs ein.
- Das Verwaltungsgericht hebt den Ausweisentzug wieder auf.
- Begründung? Nach dem tödlichen Unfall sei der Raser 22 Monaten im Besitz des Führerausweis gewesen. Und habe in dieser Zeit keine Verkehrsregelverletzungen begangen. Deshalb sei der Auweisentzug ein unverhältnismässiger Eingriff.
Justizia hat bekanntlich die Augen verbunden, um unabhängig entscheiden zu können. Könnte bitte (und ganz dringend!) jemand diesem Richter/dieser Richterin die Augenbinde lockern? Anscheinend ist die Blutzufuhr zum Gehirn vollständig unterbrochen.
Unglaublich! Meine 3 Fragen bleiben aktuell …
Quelle: NZZ Online
Irgendwie funktioniert mein Feed nicht richtig: B-Seite –> keine neues Einträge.
PS: ich war da übrigens, jaja.
Oh, Du hier? *freu* Mein kleines Dankeschön :-)
(Keine Sorge wegen Deinem Reader: die beiden neuesten Beiträge habe ich heute Abend um 20:02 bzw. 20:32 geschrieben.)
Oh, so hoch? Und das obwohl ich hier noch gar nicht so lange mitlese.
Aber mitplaudern dafür umso fleissiger (und das ist gut so) :-)
Es wirklich ne Schweinerei. Manchmal hat Justitia wirklich Tomaten auf den Augen.
….. es is‘ schon stossend, doch können die richter doch nix für, die müssen mit den gesetzen arbeiten, welche ihnen vorgelegt werden, und wenn diese schlupflöcher wufweisen, dann werden die benutzt…..
….. bei solchen fällen is‘ der gesetzgeber in die verantwortung zu nehmen dass er die gesetze überarbeitet…..
@ kopfchaos: Das stimmt nicht ganz, was Du (im ersten Satz) sagst. Gesetze sind das eine, die sogenannte Rechtssprechung (nämlich die Auslegung der Gesetze im konkreten Fall) das andere: hier haben die Gerichte/die Richter Ermessensspielraum.
….. yup, der ermessensspielraum…..
….. wenn der gesetzgeber sich endlich durchringen kann unmissverständliche gesetzgebung zu machen, dann is‘ auch der ermessenspielraum hinfällig…..
….. doch bis dieses geschieht dauert es noch lange, wenn überhaupt…..
….. eine weitere idee, die ich im köcher führe, wär‘ sowas wie ’ne qualitätssicherung, eine stelle, die die gerichte und richter überwacht und so sicherstellt dass eine einheitliche rechtssprechung stattfindet, dann können nämlich auch keine präzedenzfälle aus dem hut gezaubert werden, die die urteile schwächen…..