Studie zu den Topsalären bei Bundesunternehmen

Im sogenannten Kaderlohnreporting wurden erstmals die Bezüge von Topkadern und Verwaltungsräten der Bundesunternehmen (SBB, Post, SUVA, SRG usw.) genau unter die Lupen genommen. Mit wenigen Ausnahmen seien die Saläre und Nebenleistungen gerechtfertigt und der Funktion angemessen.

In einigen Fällen soll es Abweichungen geben, Korrekturmassnahmen seien aber bereits angeordnet worden. So zum Beispiel bei der SRG.

Bei der SRG kam das Departement Leuenberger in einer ersten Beurteilung zum Schluss, die hohen Löhne des Generaldirektors und der übrigen Geschäftsleitungsmitglieder verletzten das Regime. Die SRG gab in der Folge eine Reihe von Anpassungen bekannt – darunter den Verzicht auf den zweiten Geschäftswagen für den Chef.

Wie bitte? Nochmal:

darunter den Verzicht auf den zweiten Geschäftswagen für den Chef.

Hatte der SRG-Chef tatsächlich bisher 2 Geschäftswagen (nach dem Motto „Einen für mich, einen für mein alter ego!“). Das ist Service public reine Abzockerei! Unglaublich!

Soll ich jetzt froh sein, dass dieser Zustand ein Ende hat? Oder mich ärgern, dass da vermutlich schon seit x Jahren öffentliche Gelder zum Fenster raus geworfen werden? Ich wähle das zweite!

(via CASH)

7 Kommentare zu „Studie zu den Topsalären bei Bundesunternehmen

  1. Donnerwetter, das habe ich auch noch nicht gehört, dass jemand *zwei* Dienstwagen braucht. Da geht tatsächlich meine Phantasie spazieren. Was macht man mit zwei Dienstwagen, obwohl man nur einen fahren kann? Na ja, ich denke, bei Euch in der Schweiz muss dann wenigstens nur für einen die Steuer entrichtet werden, so ähnlich wie bei den Softwarelizenzen: Man muss halt nur sicherstellen, dass man nicht zur gleichen Zeit beide Autos fährt. ;-)

    Gruß
    Stephan

  2. Muss schmerzlich sein auf den zweiten Dienstwagen zu verzichten – was macht denn da die Herzallerliebste? Taxi fahren? Kann man die Taxirechnungen dann vielleicht wieder absetzen?
    Das wäre doch der gerechte Ausgleich …

  3. Spekulieren wir weiter: der 3. ist für Tochter, der 4. für den Sohn, der 5. für den Hund? Und die sind aber bei der Studie nicht berücksichtigt worden, weil die unter „Aufwand für Interessensvertretungen“ gebucht werden ;-)

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