Berufsethik

Der Berufsverband für Supervision und Organisationsentwicklung BSO – meine Berufszunft, quasi – hält in seiner Berufsethik die Grundsätze und Verhaltensregeln für Supervisoren, Organisationsentwickler und Coachs fest:

  1. Die beratende Person schafft Transparenz bezüglich ihres beruflichen und persönlichen Hintergrundes, ihres Arbeitsverständnisses, ihrer Arbeitsform und ihrer Mitgliedschaft im Berufsverband sowie über institutionelle und persönliche Bindungen, soweit diese für die betroffenen Personen und Institutionen von Bedeutung sind.
  2. Die beratende Person ist sich bewusst, dass sie in ihrer Beratungsrolle immer in Spannungsfeldern steht und diese nicht auflösen kann, sondern aushalten und kreativ gestalten muss. Solche Spannungsfelder entstehen z.B. zwischen kritischer Distanz und Solidarität, zwischen institutionellem Auftrag und den Bedürfnissen der beteiligten Personen oder zwischen knappen Ressourcen und anstehenden Problemen.
  3. Die beratende Person achtet die unantastbare Würde der Menschen, mit denen sie in Erfüllung ihres Auftrages zu tun hat, deren situationsbedingte Möglichkeiten und Grenzen, wie auch deren Eingebundensein in ihre institutionellen Zusammenhänge. Sie ist sich der Gefahren bewusst, die sich aus der zunehmenden Nähe zu den Klientinnen und Klienten ergeben können. Sie begeht keinerlei sexuelle Ãœbergriffe und vermeidet Verhaltensweisen, die aus übermässiger narzisstischer Bedürftigkeit entstehen.
  4. Die beratende Person fördert verantwortliches Handeln. Sie achtet die Eigenständigkeit der Klientinnen und Klienten insbesondere bezüglich Urteilsbildung und Entscheidung. Das entbindet die beratende Person nicht davon, kritisch Stellung zu nehmen, alternative Sichtweisen einzubringen und auf allfällige Folgen und Konsequenzen von Entscheiden hinzuweisen.
  5. Die beratende Person gewährleistet die volle Diskretion. Die Weitergabe von Informationen bedarf der Zustimmung der Beteiligten.
  6. Die beratende Person auferlegt sich in ihrer Arbeit grösstmögliche Echtheit und Ãœbereinstimmung zwischen ihren beruflichen Handlungsmaximen und der eigenen Lebenspraxis. Dazu gehört kontinuierliche Auseinandersetzung mit sich selbst sowie mit ihrer Beratungstätigkeit in einer Kontrollgruppe oder einer anderen Form der kritischen Arbeitsreflexion.
  7. Die beratende Person gibt der Optimierung des Beratungsprozesses gegenüber den eigenen ökonomischen Bedürfnissen den Vorrang. Das gilt bezüglich Intensität und Dauer des Beratungsprozesses, aber auch im Blick auf die Weitergabe des Auftrags an andere Fachleute. Die Honorarforderungen halten sich in der Regel im Rahmen der vom Berufsverband festgelegten Richtlinien.

Hinter diesen 7 Punkten stehe ich zu 100%.

Aus meiner Erfahrung kranken Fachverbände jedoch häufig daran, dass der Blick zu stark nach innen gerichtet ist („Nabelschau“ nenne ich das) und so der Kunde schon fast vergessen wird.

Für mich und meine Tätigkeit gilt deshalb auch:
Die beratende Person sorgt dafür, dass die Ziele der Zusammenarbeit geklärt sind und kontinuierlich überprüft werden. Gemeinsam mit den Klientinnen und Klienten sorgt sie dafür, dass alle Beteiligten die definierten Ziele im Fokus behalten und auf deren Erreichung hin arbeiten.

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